Vorschusszahlungen an SPN Werkstattservicepartner
Die Netzversicherer Allianz Versicherung, Allianz Direct, ADAC-Autoversicherung, Allianz Automotive, Volkswagen Autoversicherung AG, Sparkassenversicherung Sachsen und die SPN-Organisation möchten Sie in der aktuellen Kostensituation unterstützen.
Wir bieten Ihnen sehr gerne die Option einer Vorschusszahlung in Höhe von max. 50% der kalkulierten Reparaturkosten (Netto) im Schadensfall an.
Um eine Vorschusszahlung bei uns beantragen zu können sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Zum Schaden muss ein geprüfter und freigegebener Kostenvoranschlag vorliegen oder ein geprüftes und technisch freigegebenes Gutachten
- Der Vorschuss wird ausschließlich bei klarer Deckung / Haftung gezahlt
- Die Vorauszahlung (Leistungsart „Vorschuss“) setzt einen unterzeichneten Reparaturauftrag des Versicherungsnehmers voraus
Sofern Sie eine Vorschusszahlung benötigen, ist dies ausschließlich über folgenden Link https://spn-netz.de/vorschusszahlung möglich.
Wir bitten Sie, die gekennzeichneten Pflichtfelder, des hinterlegten Anfrage-Formulars auszufüllen: Schadennummer und Amtliches Kennzeichen des verunfallten Fahrzeuges.
Nach Bestätigung der eines unterzeichneten Reparaturauftrags und der Datenschutz-Richtlinien im Rahmen ihres Antrages schicken sie uns bitte Ihre Anfrage zu.
Bitte beachten Sie, dass der Sachbearbeiter unseres Netzkunden bei begründeten Bedenken die Zahlung des Vorschusses ablehnen kann.
Nach erfolgter Vorschusszahlung, reichen Sie Ihre Reparaturrechnung bitte wie gewohnt und in voller Höhe per Upload im entsprechenden Vorgang im SPN Werkstattportal ein.
Diese Maßnahme gilt ab dem 03.03.2023 und ist vorerst bis zum 30.04.2023 begrenzt!
Für weitere Fragen stehen wir ihnen jeder Zeit zur Verfügung.