Vorschusszahlung

Hier können Sie eine Vorschusszahlung in Höhe von max. 50% der kalkulierten Reparaturkosten (Netto) im Schadensfall beantragen. Um einen Vorschuss beantragen zu können, sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Zum Schaden muss ein geprüfter und freigegebener Kostenvoranschlag vorliegen oder ein geprüftes und technisch freigegebenes Gutachten
  • Der Vorschuss wird ausschließlich bei klarer Deckung / Haftung gezahlt
  • Die Vorauszahlung (Leistungsart „Vorschuss“) setzt einen unterzeichneten Reparaturauftrag des Versicherungsnehmers voraus

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ: Vorschusszahlungen an SPN Werkstattservicepartner.

Nach erfolgter Vorschusszahlung, reichen Sie Ihre Reparaturrechnung bitte wie gewohnt und in voller Höhe per Upload im entsprechenden Vorgang im SPN Werkstattportal ein.

Vorschusszahlung
Unterzeichneter Reparaturauftrag liegt vor
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