Vorschusszahlung
Hier können Sie eine Vorschusszahlung in Höhe von max. 50% der kalkulierten Reparaturkosten (Netto) im Schadensfall beantragen. Um einen Vorschuss beantragen zu können, sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Zum Schaden muss ein geprüfter und freigegebener Kostenvoranschlag vorliegen oder ein geprüftes und technisch freigegebenes Gutachten
- Der Vorschuss wird ausschließlich bei klarer Deckung / Haftung gezahlt
- Die Vorauszahlung (Leistungsart „Vorschuss“) setzt einen unterzeichneten Reparaturauftrag des Versicherungsnehmers voraus
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem FAQ: Vorschusszahlungen an SPN Werkstattservicepartner.
Nach erfolgter Vorschusszahlung, reichen Sie Ihre Reparaturrechnung bitte wie gewohnt und in voller Höhe per Upload im entsprechenden Vorgang im SPN Werkstattportal ein.