Reparaturrechnung
Bitte erstellen Sie Ihre Reparaturrechnung auf Basis der freigegebenen Reparaturkosten.

Wichtig: Übersteigt Ihre Rechnungssumme die freigegeben Reparaturkosten (abzgl. des SPN-Rabatts), kann die Rechnung nicht beim Versicherer eingereicht werden. Benötigen Sie eine höhere Reparaturkostensumme, reichen Sie bitte einenKV-Nachtrag ein, um eine höhere Reparaturfreigabe zu erhalten.

Senden Sie Ihre Rechnung als PDF per E-Mail an schadenservice@spn-netz.de.
Wir reichen Ihre Rechnung im SPN Vorgang beim Versicherer ein. Die Rechnung wird in der Regel dann innerhalb weniger Werktage bezahlt.

Wichtig: Bitte senden Sie Ihre Rechnung für einen SPN-vermittelten Auftrag nicht parallel auch direkt an den Versicherer. Dies führt meist zum doppelten Rechnungseingang, der zu einer verlängerten Prüf- und Auszahlungsdauer führen kann. Rechnungen, die nicht bspw. per Post oder E-Mail bei SPN  eingereicht wurden, können nicht verarbeitet werden.


Rechnung zur KV-Service-Gebühr

Wurde ein KV-Service-Auftrag storniert, aber von Ihnen wurde bereits ein Kostenvoranschlag eingereicht, kann die KV-Service-Gebühr in Rechnung gestellt werden. Bitte senden Sie auch diese Rechnung wie oben beschrieben als PDF per E-Mail an schadenservice@spn-netz.de.

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