SPN Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag

Ich habe eine Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag erhalten. Was muss ich tun?

Das Prüfergebnis der KV-Prüfung kann – sofern keine Freigabe erfolgt ist – eine eine Änderung vom Prüfer oder Korrekturaufforderung enthalten.

Änderung vom Prüfer
bei: ERGO, ADAC Autoversicherung
Sie erhalten einen geänderten Kostenvoranschlag vom Prüfer in Ihrem Kalkulationssystem bereitgestellt. Diesen können Sie dort überprüfen und mit dem von Ihnen erstellten KV vergleichen. Wenn Sie die Änderung vom Prüfer akzeptieren, erhalten Sie sofort die technische Reparaturfreigabe.

Korrekturaufforderung
bei: BavariaDirekt, VKB, Feuersozietät, Saarland, SV Sachsen

Bei Fehlern in den Kalkulationsdaten erhalten Sie eine Korrekturaufforderung per E-Mail. In dieser Korrekturaufforderung sind die Punkte genannt, die im KV anzupassen sind oder es wird auf den Prüfbericht verwiesen. Den Prüfbericht finden Sie in Ihrem Kalkulationssystem unter Dokumente/Anhänge. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor, erstellen Sie den angepassten Kostenvoranschlag und versenden Sie diesen erneut.

In Ihrem KV müssen folgende Daten mit den Auftragsdaten übereinstimmen und diese Mindestanforderungen erfüllt sein:

  • Schadennummer gemäß Auftrags-PDF
  • mindestens 3 Bilder mitsenden
  • die mit SPN vereinbarten Stundenverrechnungssätze in der Kalkulation anwenden
  • Kilometerstand eintragen

Eine Anleitung für AUDATEX finden Sie hier Auftragsbearbeitung in AUDATEX- Ablauf im Detail – SPN Service Partner Netzwerk GmbH
für DAT hier Auftragsbearbeitung in DAT – Ablauf im Detail – SPN Service Partner Netzwerk GmbH

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