SPN Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag

Ich habe eine Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag erhalten. Was muss ich tun?
In Ihrem KV müssen folgende Daten mit den Auftragsdaten übereinstimmen und diese Mindestanforderungen erfüllt sein:

  • Schadennummer gemäß Auftrags-PDF
  • mindestens 3 Bilder mitsenden
  • die mit SPN vereinbarten Stundenverrechnungssätze in der Kalkulation anwenden
  • Kilometerstand eintragen

Sie finden die Auftragsdaten im SPN Modul in DAT und AUDATEX sowie im dort hinterlegten SPN-Auftrags-PDF.

Das Prüfergebnis der KV-Prüfung kann – sofern keine Freigabe erfolgt ist – eine Korrekturaufforderung oder eine Änderung vom Prüfer enthalten.

Bei Fehlern in den Kalkulationsdaten erhalten Sie eine Korrekturaufforderung per E-Mail. In dieser Korrekturaufforderung sind die Punkte genannt, die im KV anzupassen sind. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor, erstellen Sie den angepassten Kostenvoranschlag und versenden Sie diesen erneut.

Bei Aufträgen der ADAC Autoversicherung und der ERGO Versicherung erhalten Sie einen geänderten Kostenvoranschlag vom Prüfer in Ihrem Kakulationssystem bereitgestellt. Diesen können Sie dort überprüfen und mit dem von Ihnen erstellten KV vergleichen und die Änderung vom Prüfer akzeptieren. Danach erhalten Sie sofort die technische Reparaturfreigabe.

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