SPN Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag
Ich habe eine Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag erhalten. Was muss ich tun?
Damit der Kostenvoranschlag in das SPN-Werkstattportal übertragen werden kann, müssen folgende Daten mit den Auftragsdaten im SPN-Werkstattportal übereinstimmen:
- Schadennummer
- Amtliches Kennzeichen (Schreibweise analog SPN-Werkstattportal)
Zudem werden die Mindestanforderungen an den Kostenvoranschlag geprüft. Sind diese nicht erfüllt, kann der eingereichte Kostenvoranschlag nicht bearbeitet werden:
- mindestens 3 Bilder
- die mit SPN vereinbarten Stundenverrechnungssätze wurden in der Kalkulation angewandt
- Kilometerstand
- Erstzulassungsdatum
- Hersteller und FIN
- Name und Adresse des Geschädigten
- Versicherung
Sie finden die Auftragsdaten im SPN-Werkstattportal in den Registerkarten Fahrzeug-/Schadendaten und Adressdaten. Tipp: exportieren Sie die Auftragsdaten immer aus dem SPN-Werkstattportal in Ihr Kalkulationssystem.
Bei Fehlern in den Kalkulationsdaten erhalten Sie eine Korrekturaufforderung aus dem SPN-Werkstattportal. In dieser Korrekturaufforderung sind die Punkte genannt, die im KV anzupassen sind. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor, erstellen Sie den angepassten Kostenvoranschlag und versenden Sie diesen erneut. Bitte achten Sie auch darauf, die Daten wie Kennzeichen gleichlautend im SPN-Werkstattportal einzugeben.
Für Kostenvoranschläge der Allianz und AllSecur erhalten Sie eine Übersicht der anzupassenden Punkte direkt in Ihrem Kalkulationssystem. Eine Korrekturaufforderung des SPN-Werkstattportals erhalten Sie nur, wenn der versendete KV nicht in das SPN-Werkstattportal übernommen werden konnte. Auch hier sind in der E-Mail zur Korrekturaufforderung die anzupassenden Punkte genannt. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor, erstellen Sie den angepassten Kostenvoranschlag und versenden Sie diesen erneut.