SPN Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag

Ich habe eine Korrekturaufforderung zum Kostenvoranschlag erhalten. Was muss ich tun?
In Ihrem KV müssen folgende Daten mit den Auftragsdaten übereinstimmen:

  • Schadennummer
  • Amtliches Kennzeichen

Zudem werden die Mindestanforderungen an den Kostenvoranschlag geprüft. Sind diese nicht erfüllt, kann der eingereichte Kostenvoranschlag nicht bearbeitet werden:

  • mindestens 3 Bilder
  • die mit SPN vereinbarten Stundenverrechnungssätze wurden in der Kalkulation angewandt
  • Kilometerstand
  • Erstzulassungsdatum
  • Hersteller und FIN
  • Name und Adresse des Geschädigten
  • Versicherung

Sie finden die Auftragsdaten im SPN Modul in DAT und AUDATEX sowie im dort hinterlegten SPN-Auftrags-PDF.

Bei Fehlern in den Kalkulationsdaten erhalten Sie eine Korrekturaufforderung per E-Mail. In dieser Korrekturaufforderung sind die Punkte genannt, die im KV anzupassen sind. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor, erstellen Sie den angepassten Kostenvoranschlag und versenden Sie diesen erneut.

Für Kostenvoranschläge der Allianz & Co. erhalten Sie eine Übersicht der anzupassenden Punkte direkt in Ihrem Kalkulationssystem bei Versand. Bitte nehmen Sie die Anpassungen in Ihrem Kalkulationssystem vor und versenden Sie den KV erneut.

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