Reparatur nach KV-Service – was ist zu beachten?
Bei Reparaturwunsch nach einem Kostenvoranschlagservice erhalten Sie wie gewohnt einen Reparaturauftrag. Das weitere Vorgehen hängt von der Schadensparte ab bzw. ob Werkstattbindung vorliegt oder nicht:
1. Kasko-Aufträge mit Werkstattbindung
erhalten den im Kostenvoranschlagservice geprüften Kostenvoranschlag als Freigabegrundlage bereits mit dem Reparaturauftrag übermittelt.
Sie müssen keinen weiteren Kostenvoranschlag einreichen, wenn die Reparatur anhand des freigegebenen Kostenvoranschlags aus dem KV-Service-Auftrag erfolgen kann.
Besteht Bedarf den Kostenvoranschlag zu erweitern oder zu verändern, erstellen Sie bitte wie gewohnt einen KV-Nachtrag. (Anleitung siehe 2.).
Bitte stellen Sie Ihre Rechnung zum Reparaturauftrag wie gewohnt aus und laden Sie diese im SPN-Werkstattportal hoch.
Die entrichtete Gebühr für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird bei einem erfolgreich vermittelten Reparaturauftrag von der Reparaturrechnung automatisch abgezogen. Hierzu finden Sie einen entsprechenden Hinweis beim Rechnungs-Upload im SPN-Werkstattportal.
Sobald Sie Ihre Rechnung gesendet haben, wird Ihnen die um die KV-Service-Gebühr reduzierte Rechnungssumme im Bereich ‚Rechnung‘ angezeigt.
2. Kasko-Aufträge ohne Werkstattbindung oder Krafthaftpflicht-Schäden
In diesen Fällen kann der mit Ihren Aushangpreisen erstellte Kostenvoranschlag nicht als Freigabegrundlage im Reparaturauftrag dienen. Im Falle der Reparatur gelten wieder die vereinbarten SPN-Konditionen. Daher ist für den Reparaturauftrag nochmals ein Kostenvoranschlag mit SPN-Konditionen einzureichen.
Bitte gehen Sie zur Erstellung eines Kostenvoranschlags im Reparaturauftrag in Folge eines KV-Service-Auftrags wie folgt vor:
Audatex-User
Bitte folgen Sie der AUDATEX-Anleitung für Ihr genutztes Kalkulationssystem. Diese finden Sie hier:
AUDATEX APWbasic Link folgt
AUDATEX C@risma https://www.werkstatt.audatex.de/spn-kv-service-2/
AUDATEX KSR https://vimeo.com/631883816/b08c2f23bd
DAT KSR https://vimeo.com/631944533/38caef6524
DAT-User
bitte öffnen Sie im SPN-Werkstattportal den Reparaturauftrag und exportieren Sie die Auftragsdaten (Button ‚Export DAT‘). Ihr bestehender Vorgang in der SPN-Kachel in DAT erhält ein Update der Auftragsinformationen. Sie können nun den bestehenden Kostenvoranschlag anpassen und wie gewohnt versenden. Die Freigabe des Kostenvoranschlags wird automatisch im SPN-Werkstattportal dem Reparaturauftrag zugeordnet.
Bei Ihrer Rechnung zum Reparaturauftrag nach Kostenvoranschlag Service für Kaskoschäden ohne Werkstattbindungstarif oder Krafthaftpflichtschäden erfolgt kein automatischer Abzug der KV-Service-Gebühr. In diesen Fällen ziehen Sie bitte in Ihrer der Reparaturrechnung die KV-Service-Gebühr in Höhe von 42 EUR netto von den Reparaturkosten ab und laden Sie die Rechnung im SPN-Werkstattportal hoch.
Voraussichtlich ab März 2022 wird dann auch für diese Vorgänge die Gebühr automatisch von der Reparaturrechnung abgezogen, so dass die manuelle Handhabung entfallen kann.