Reparatur nach KV-Service – was ist zu beachten?

Bei Reparaturwunsch nach einem Kostenvoranschlagservice erhalten Sie wie gewohnt einen Reparaturauftrag. Das weitere Vorgehen hängt von der Schadensparte ab bzw. ob Werkstattbindung vorliegt oder nicht:

1. Kasko-Aufträge mit Werkstattbindung
erhalten den im Kostenvoranschlagservice geprüften Kostenvoranschlag als Freigabegrundlage bereits mit dem Reparaturauftrag übermittelt.

Sie müssen keinen weiteren Kostenvoranschlag einreichen, wenn die Reparatur anhand des freigegebenen Kostenvoranschlags aus dem KV-Service-Auftrag erfolgen kann.

Besteht Bedarf den Kostenvoranschlag zu erweitern oder zu verändern, erstellen Sie bitte wie gewohnt einen KV-Nachtrag. (Anleitung siehe 2.).

Bitte stellen Sie Ihre Rechnung zum Reparaturauftrag wie gewohnt aus und laden Sie diese im SPN-Werkstattportal hoch.

Die entrichtete Gebühr für die Erstellung des Kostenvoranschlags wird bei einem erfolgreich vermittelten Reparaturauftrag von der Reparaturrechnung abgezogen bzw. ist zu erstatten.

2. Kasko-Aufträge ohne Werkstattbindung oder Krafthaftpflicht-Schäden
In diesen Fällen kann der mit Ihren Aushangpreisen erstellte Kostenvoranschlag nicht als Freigabegrundlage im Reparaturauftrag dienen. Im Falle der Reparatur gelten wieder die vereinbarten SPN-Konditionen. Daher ist für den Reparaturauftrag nochmals ein Kostenvoranschlag mit SPN-Konditionen einzureichen.

Bitte gehen Sie zur Erstellung eines Kostenvoranschlags im Reparaturauftrag in Folge eines KV-Service-Auftrags wie folgt vor:

Audatex-User
Bitte folgen Sie der AUDATEX-Anleitung für Ihr genutztes Kalkulationssystem. Diese finden Sie hier:

AUDATEX C@risma https://www.werkstatt.audatex.de/spn-kv-service-2/
AUDATEX KSR https://vimeo.com/631883816/b08c2f23bd

DAT-User
Ihr bestehender Vorgang in der SPN-Kachel in DAT erhält ein Update der Auftragsinformationen bzw. Sie erhalten einen neuen DAT Auftrag. Bitte erstellen Sie hierin den KV erneut und versenden Sie ihn.

DAT KSR https://vimeo.com/631944533/38caef6524

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