Auftragsart Kostenvoranschlagservice

In Kaskoschäden ohne Werkstattbindungstarif und im Krafthaftpflichtschaden kommen ggf. Ihre Aushangpreise zur Verwendung und sind deshalb auch in diesen Fällen technisch hinterlegt.

Aufträge zum Kostenvoranschlagservice (KV-Service) sind im SPN-Auftrags-PDF mit der Auftragsart Kostenvoranschlagservice vermerkt. Auch in den SPN System-E-Mails wird die Auftragsart genannt.

Bitte beachten Sie, dass es im Kostenvoranschlagservice-Auftrag zuerst nur um die Schadenhöhenfeststellung geht. Um eine Reparatur durchzuführen, muss ein Reparaturauftrag vorliegen.

Auftragsbearbeitung
Bitte bearbeiten Sie einen KV-Service-Auftrag genauso wie einen Reparaturauftrag.

Bitte kontaktieren Sie auch hier den Kunden zeitnah, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Hol- und Bringservice sowie kostenfreier Mietwagen sind für KV-Service-Aufträge nicht zu erbringen.
Bitte erstellen Sie nach Besichtigung des Fahrzeugs einen Kostenvoranschlag.

Der Kostenvoranschlag wird analog eines Reparaturauftrages geprüft.

Wurde der erstellte Kostenvoranschlag erfolgreich geprüft, dürfen Sie eine Aufwandsentschädigung (Betrag siehe SPN Auftrags-PDF) berechnen.

Bitte senden Sie Ihre Rechnung wie gewohnt an SPN -eine Anleitung finden Sie hier

Die vereinbarte KV-Service-Gebühr finden Sie im Auftrags-PDF.
Wurde ein KV-Service-Auftrag storniert, aber wurde bereits ein Kostenvoranschlag eingereicht, kann trotz Stornierung die Rechnung über die KV-Service-Gebühr eingereicht werden.

Der Kunde will das Fahrzeug bei Ihnen reparieren lassen?
Bitte kontaktieren Sie bzw. der Versicherungsnehmer/Anspruchssteller den Versicherer oder fordern Sie den Reparaturauftrag im SPN Self-Service-Portal an.

Wie geht es nach dem KV-Service-Auftrag weiter?
Bei anschließendem Reparaturwunsch erhalten Sie wie gewohnt einen Reparaturauftrag.
Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie hier: Reparaturauftrag nach Kostenvoranschlagservice

» Direktlink zu dieser Frage/Antwort: Auftragsart Kostenvoranschlagservice (KV-Service)