Auftragsart Kostenvoranschlagservice

Der „Kostenvoranschlag Service“ für Kaskoschäden mit Werkstattbindungstarif wurde im Juli 2020 erfolgreich eingeführt.

Im Kaskoschäden ohne Werkstattbindungstarif und im Krafthaftpflichtschaden kommen Ihre Aushangpreise zur Verwendung und sind deshalb auch in diesen Fällen technisch hinterlegt.

Aufträge zum Kostenvoranschlagservice (KV-Service) sind im SPN-Auftrags-PDF mit der Auftragsart Kostenvoranschlagservice vermerkt.

Auftragsbearbeitung
Bitte bearbeiten Sie KV-Service-Aufträge genauso wie einen Reparaturauftrag.
Einzige Besonderheit: Hol- und Bringservice sowie kostenfreier Mietwagen entfallen für KV-Service-Aufträge!

Bitte kontaktieren Sie auch hier den Kunden zeitnah, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Bitte erstellen Sie nach Besichtigung des Fahrzeugs einen Kostenvoranschlag.

Der Kostenvoranschlag wird analog eines Reparaturauftrages geprüft.

Wurde der erstellte Kostenvoranschlag erfolgreich geprüft, darf die Werkstatt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 42 Euro zzgl. MwSt. berechnen.

Bitte senden Sie Ihre Rechnung wie gewohnt an SPN -eine Anleitung finden Sie hier 

Die vereinbarte KV-Service-Gebühr finden Sie im Auftrags-PDF.
Wurde ein KV-Service-Auftrag storniert, aber wurde bereits ein Kostenvoranschlag eingereicht, kann trotz Stornierung eine Rechnung über die KV-Service-Gebühr eingereicht werden.

Der Kunde will das Fahrzeug bei Ihnen reparieren lassen?
Bitte kontaktieren Sie den Versicherer oder fordern Sie den Reparaturauftrag per E-Mail an schadenservice@spn-netz.de an.

Wie geht es nach dem KV-Service-Auftrag weiter?
Bei anschließendem Reparaturwunsch erhalten Sie wie gewohnt einen Reparaturauftrag.
Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie hier: Reparaturauftrag nach Kostenvoranschlagservice 

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